Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Geltungsbereich & Vertragspartner

a) Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung, die zwischen Roland Haug und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Roland Haug (Beherbergungsvertrag).

b) Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist Roland Haug.

 

2. Reservierungen

a) Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Appartements erhält der Gast von Roland Haug eine Reservierungsbestätigung (sog. Buchungsbestätigung). Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Roland Haug und dem Gast zustande.

b) Angebote von Roland Haug in Bezug auf verfügbare Appartements sind freibleibend und unverbindlich. Roland Haug kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.

c) Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Appartement. Roland Haug behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

 

3. Stornofristen

a) Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben des reservierten Appartements und Zeitraums kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und Roland Haug behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

b) Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Gast zum Ersatz des entstandenen Schadens gegenüber dem Beherbergungsbetrieb verpflichtet. Folgende Beträge fallen im Falle einer Stornierung an:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung bis zum 121. Tag vor Mietbeginn erfolgt eine vollständige Rückerstattung an den Gast
  • vom 120. bis zum 61. Tag vor Mietbeginn fallen 20 % des Gesamtpreises an
  • vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn fallen 50 % des Gesamtpreises an
  • vom 30. Tag bis zum 11. Tag vor Mietbeginn fallen 75% des Gesamtpreises an
  • vom 10. Tag bis zum 5. Tag vor Mietbeginn fallen 85% des Gesamtpreises an
  • bei einem Rücktritt weniger als fünf Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht.

c) Roland Haug behält sich das Recht vor, Buchungen jederzeit zu stornieren.

 

4. Übernachtungspreise & Sonstige Preise

a) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Roland Haug ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

b) Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Roland Haug vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

 

5. Zahlungsbedingungen & Rechnung

a) Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.

b) Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

c) Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa Card, American Express, GiroPay, SofortÜberweisung – Barzahlungen sind ausgeschlossen.

d) Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Roland Haug das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.

e) Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon eine postalische Zustellung wünschen, kann es aufgrund von Homeoffice Regelungen sowie organisatorischen Gründen zu einer verlängerten Zustellungszeit kommen. Roland Haug behält sich außerdem vor, der Forderung nach einem Firmenstempel oder Unterschrift auf der Rechnung aus oben genannten Gründen nachzukommen.

 

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Appartements

a) Ein reserviertes Appartement steht dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

b)  Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel und ggfs. Codekarten an Roland Haug zu übergeben bzw. in die Schlüsselboxen zurück zu legen, so, dass der Code nicht mehr lesbar ist.

c) Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 75,00 Euro berechnet. Roland Haug bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 75,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

d) Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit Roland Haug im Voraus vereinbart werden. Stimmt Roland Haug einem Early Check-In zu, ist Roland Haug berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Appartements 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.

 

7. Weiterverkauf

a) Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Appartements ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Appartements und/oder Appartementkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Appartementpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Roland Haug ist nicht zulässig. Roland Haug ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

b) Eine Nutzung des Appartements zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.

 

8. Haftung von Roland Haug

a) Roland Haug GmbH haftet unbegrenzt für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Roland Haug für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Roland Haug beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Roland Haug nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man als Gast regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung von Roland Haug steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

b) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Roland Haug auftreten, wird Roland Haug bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Roland Haug rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

c) Für eingebrachte Sachen haftet Roland Haug nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache gegenüber Roland Haug Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Appartement einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Roland Haug.

d) Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Roland Haug besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet Roland Haug nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Roland Haug haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

e) Alle Ansprüche gegen Roland Haug verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Roland Haug sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht i.S.d. Ziffer 8a.

f) Roland Haug hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Wohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

g) Für Fundsachen wird von Roland Haug keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von Roland Haug. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.

h) Steht ein Schwimmbad / Sauna oder Solarium zur Nutzung, übernimmt der Gast bei der Nutzung die volle Haftung für sich und seine Kinder. Roland Haug übernimmt hier keine Haftung.

i) Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht über ihre Kinder nachzukommen. Dies gilt insbesondere für sämtliche gemeinschaftlich genutzte Flächen, einschließlich des Hofgeländes. Der Vermieter übernimmt keine Aufsichtspflicht und haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die durch mangelnde Aufsicht entstehen. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.

 

9. Sicherheitsleistung

a) Zur Sicherung aller Ansprüche von Roland Haug gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag leistet der Gast vor Überlassung des Appartements:

  • im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten eine Sicherheit in Höhe von EUR 800,00,
  • im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von drei bis zu sechs Monaten eine Sicherheit in Höhe von einem Monatsbeitrag.

b) Im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten darf der Beherbergungsbetrieb zur Abgeltung der Sicherheitsleistung eine Vorabautorisierung auf der Zahlungskarte des Gastes vornehmen. Wird die Sicherheit bis zur Überlassung des Appartements nicht geleistet, besteht kein Anspruch des Gastes auf Überlassung des Appartements. Hat Roland Haug dem Gast das Appartement gleichwohl überlassen, so ist Roland Haug, sofern die Kaution innerhalb einer vom Beherbergungsbetrieb zu setzenden, angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird, zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.

c) Roland Haug ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.

 

10. Kundendaten

a) Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt Roland Haug verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist Roland Haug berechtigt, folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.

b) Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Roland Haug berechtigt, die Buchung zu stornieren.

c) Roland Haug setzt zur Vermeidung schadhafter Buchungen Softwarelösungen ein, die anhand der eingeforderten Daten (E-Mail- Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ für jeden Gast ermitteln und schadhafte Buchungen erkennen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält Roland Haug sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren.

 

11. Beendigung des Beherbergungsvertrags

a) Roland Haug ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • höhere Gewalt oder andere von Roland Haug nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Appartements schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,
  • Roland Haug begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Roland Haug und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Roland Haug zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder
  • im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).

b) Roland Haug hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

c) Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

12. Gutscheine

a) Ein bei Roland Haug erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von Roland Haug eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.

b) Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, E- Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an Roland Haug, Stichwort: Gutschein, per E-Mail.

 

13. Nicht Rauchen im Appartement

a) Die Appartements von Roland Haug sind Nichtraucherappartements. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gäste-Appartements zu rauchen. Hiervon ausgenommen sind Terrassen und Balkone. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Roland Haug das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Appartements einen Betrag in Höhe von 500,00 EUR zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Roland Haug einen höheren Schaden nachweist.

b) Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €.

 

14. Keine Partys im Appartement

a) Das Abhalten von Partys ist in den Appartements von Roland Haug nicht gestattet.

b) Um sicherzustellen, dass keine Partys abgehalten werden, sind einige Appartements mit einem Lärmsensor ausgestattet, der die Dezibel misst. Es gibt keine Tonaufzeichnung, das Gerät ist 24/7 aktiv und befindet sich im Wohnbereich. Wenn der Lärm einen angemessenen Wert überschreitet, erhält das Team von Roland Haug eine Benachrichtigung und informiert den Gast. Um die Vorschriften gegen Partys einzuhalten, wird der Gast benachrichtigt, wenn der Geräuschsensor abgetrennt wird und Roland Haug Zugang zu der Wohnung benötigt, um diesen wieder anzuschließen.

c) Außerdem sind bei einigen Anwesen außerhalb der Appartements Überwachungskameras installiert. Gäste können darauf gesehen werden. Die Kameras sind ausschließlich außerhalb der Appartements auf dem allgemeinen Grundstück platziert.

d) Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Roland Haug das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Appartements einen Betrag in Höhe von 800,00 EUR zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Roland Haug einen höheren Schaden nachweist.

e) Für extreme Verschmutzungen, für welche das Reinigungspersonal länger als 3,5 Stunden benötigt, wird eine Aufwandspauschale von 100,00 EUR veranschlagt.

 

15. Beschädigung oder Diebstahl

Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat Roland Haug das Recht, dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Appartements in Rechnung zu stellen.

 

16. Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Bei unerlaubtem Mitbringen von Haustieren wird eine Gebühr von 250,00 € fällig.

 

17. Instandhaltung

Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Appartement, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.

  • Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Appartements die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
  • Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Appartement, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich Roland Haug anzuzeigen.
  • Das Appartement wird von Roland Haug regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem von Roland Haug hierzu beauftragten Dienstleister oder Mitarbeitenden Zugang zum Appartement gewähren.

 

18. Gruppenbuchungen / Kontingentverträge / Eventzeiten

a) Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Appartements und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.

b) Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

 

19. Internetnutzung

a) Roland Haug stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Roland Haug übernimmt dafür keine Haftung.

b) Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming- Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt Roland Haug auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

c) Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Roland Haug einzustehen.

d) Im Übrigen behält sich Roland Haug vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

 

20. Ruhezeiten

Ruhezeiten sind täglich zwischen 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Der Gast ist dazu verpflichtet, Musik, Filme oder andere Geräusche auf ein Gesprächsniveau während den Ruhezeiten zu halten.

 

21. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: Datenschutzerklärung – Bauer Haug

 

22. Schlussbestimmungen

a)  Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

d) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

f) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit, noch verpflichtet.

 

Roland Haug | Heusteig 12 | D-87463 Dietmannsried | urlaub@bauer-haug.de | Mobil +49 174 5749215